Hierzu bringt die CDU-Fraktion in die April-Sitzung der Bürgerschaft folgenden Antrag ein:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Anpassungen der Entschädigungen für Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Wismar zeitnah angepasst werden können:
1. Erhöhung der Entschädigungen für Wehrführer und ihrer Stellvertreter auf den maximalen Betrag gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V
2. Erhöhung der Entschädigung für die in § 5 Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V genannten Personen mit besonderen Aufgaben auf den maximalen Betrag
3. Erhöhung der Entschädigung für Brandsicherheitswachen auf 15,00 Euro je Stunde
4. Erhöhung der Entschädigung für Ausbilder und Ausbilderinnen auf 15,00 Euro je Stunde
Der Brandschutz in Wismar wäre ohne die Arbeit der beiden Freiwilligen Feuerwehren in Wismar undenkbar. Gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr leisten die beiden Feuerwehren großartige Arbeit. Sie verfügen über einen sehr hohen und professionellen Ausbildungsstand und sind insgesamt zu über 300 Einsätzen ausgerückt. Im Dezember 2023 ist die Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes M-V angepasst worden. Diese sieht für Personen mit besonderen Funktionen oder Aufgaben eine höhere Entschädigungsmöglichkeit vor. Im Anbetracht des mit diesen Aufgaben einhergehenden Aufwandes muss die Aufwandsentschädigung angepasst werden. Die beiden Wehren leisten zudem Brandsicherheitswachen, ohne die die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen im Theater nicht möglich wäre. Die Aufwandsentschädigung hierfür sollte statt 10,00 Euro zukünftig 15,00 Euro je Stunde betragen. Gleiches gilt für die Ausbilder, die die Kameradinnen und Kammeraden in den Feuerwehren ausbilden. Diese sollten ebenfalls mit 15,00 Euro statt bislang 10,00 Euro entschädigt werden.
Die Anhebung ist zwingend erforderlich, um den mit besonderen Funktionen und Aufgaben noch mal gesteigerten Aufwand zu würdigen.