Die CDU-Fraktion ist von Mietern kontaktiert worden, die, nachdem sie teilweise 10 Jahre einen Liegeplatz am Brunkowkai von der Stadt gemietet hatten, im August 2021 die Kündigung erhalten haben. Dies wurde mit der Kai-Sanierung und den Förderbedingungen begründet. Diese sollen ein Dauerliegen ausschließen.
Liegeplätze sind in Wismar sehr begehrt und damit ist es schwierig Ersatz zu finden. Für eine Akzeptanz von Tourismus - hierzu zählen auch Tageslieger (Bootstouristen) ist es wichtig, dass Einheimische nicht für vermeintlich touristische Nutzungen weichen müssen. Zumindest sollten langjährige Mieter im Falle der Kündigung adäquate Alternativen angeboten bekommen.
Wie vielen Dauerliegern wurden der Liegeplatz gekündigt?
Mit Schreiben vom 24.08.2021 wurden 15 Dauerlieger persönlich über die geplante Sanierung der Brunkowkai informiert.
Dauerliegeplätze für die Sommer- bzw. Wintersaison und Jahresliegeplätze werden für den jeweils beantragten Zeitraum zugewiesen. Diese verlieren mit Ablauf des Zeitraums, für die sie erteilt wurden, ihre Gültigkeit. Aufgrund der geplanten Sanierung wurden die Dauerlieger informiert, dass es erforderlich ist, die für das Jahr 2021 zugewiesenen Liegeplätze bis spätestens 31.12.2021 zu räumen.
Weiterhin wurden die Betroffenen informiert, dass aufgrund der Förderrichtlinien für die Sanierung der Brunkowkai die neu gestalteten Liegeplätze ab 2023 nur zu touristischen Zwecken genutzt werden können und dementsprechend ausschließlich an Tageslieger vergeben werden.
Welche Möglichkeiten bestehen, dass die Dauerlieger auch künftig am Brunkowkai liegen können?
Wie bereits unter 1. Beschrieben, können aufgrund der Förderrichtlinien für die Sanierung der Brunkowkai die neu gestalteten Liegeplätze ab 2023 nur zu touristischen Zwecken zugewiesen werden.
Eine Liegeplatzzuweisung an Dauerlieger ist hier zukünftig leider nicht mehr möglich.
Der Bereich des Wasserwanderrastplatzes im Überseehafen kann aufgrund der Förderrichtlinien derzeit nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Hier prüft die Stadtverwaltung, inwieweit die Bindefrist zum genannten Zweck besteht oder ob die Möglichkeit vorliegt, in diesem Bereich eine Nutzung für Dauerlieger zu schaffen.