Übernahme der Personalnebenkosten im Bereich der Jugendhilfe - Einigung zwischen Hansestadt und Landkreis notwendig

Die CDU Bürgerschaftsfraktion der Hansestadt Wismar bringt im Zusammenhang mit der zukünftigen Übernahme der Personalnebenkosten im Bereich der Jugendhilfe einen Antrag zur Bürgerschaftssitzung im November ein. Dabei ist zum einen vorgesehen, dass Gespräche mit dem Landkreis aufgenommen werden sollen. Zum anderen zielt der Antrag darauf ab, dass bis zu einer abschließenden Lösung die Personalnebenkosten auch weiterhin durch die Hansestadt Wismar übernommen werden.

 

Die Stadtverwaltung Wismar bestätigte auf Nachfrage unserer Fraktion in der Sitzung des Kulturausschusses am 01. Oktober 2018, dass es ihrerseits ein Schreiben an verschiedene Träger der Stadt gab, indem die Einstellung der Förderung der Personalnebenkosten angekündigt wurde. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass es sich dabei bisher um eine freiwillige Leistung der Hansestadt Wismar handeln würde und diese Kosten eigentlich durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen werden müssten.

Um den betroffenen Trägern, für die die Übernahme der Personalnebenkosten ein wichtiger Bestandteil zur Ausführung der Jugendsozialarbeit ist, auch zukünftig Planungssicherheit geben zu können, bringt unsere Fraktion nun einen Antrag in die Bürgerschaft ein. Dabei soll zunächst der Bürgermeister beauftragt werden, Gespräche mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Übernahme der Personalnebenkosten für die Mitarbeiter der verschiedenen Träger in der Hansestadt Wismar aufzunehmen. Weiterhin sollen bis zum Abschluss der Gespräche und einer finalen Lösung diese Kosten auch weiterhin als freiwillige Leistung, wie im Doppelhaushalt vorgesehen, durch die Stadt übernommen werden.

 

„Bereits in der Vergangenheit konnte beobachtet werden, dass es in den verschiedensten Bereichen immer wieder Unstimmigkeiten zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg bei der Frage nach der Zuständigkeit gab. Das Verschieben von Zuständigkeiten darf jedoch nicht dazu führen, dass Konflikte zwischen der Stadt und dem Landkreis zu Lasten der Bürger oder in diesem Fall auf dem Rücken der Träger ausgetragen werden. Im Interesse der betroffenen Träger und insbesondere auch der Mitarbeiter möchten wir mit unserem Antrag eine zielführende Lösung und vor allem Planungssicherheit erreichen.“, so Tom Brüggert, stellv. Fraktionsvorsitzender.