Die CDU Fraktion stellte in der vergangenen Bürgerschaftssitzung einen Prüfauftrag, wodurch der Bürgermeister in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Wismar u.a. beauftragt werden sollte zu prüfen, in wie weit eine Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie an Gebäuden im Eigentum der Hansestadt Wismar in rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht möglich wäre. Hierbei sollten auch belebte Plätze und Kriminalitätsschwerpunkte berücksichtigt werden.
In einem Bericht/Antwort wurde durch den Bürgermeister im Vorfeld der Bürgerschaftssitzung u.a. folgendes mitgeteilt:
"Nach Einschätzung der Polizeiinspektion Wismar gibt es – glücklicherweise – in der Hansestadt Wismar derzeit keine Orte, an denen eine Videoüberwachung im Sinne des § 32 Abs. 3 SOG MV gerechtfertigt ist."
Nach Auffassung der CDU Fraktion war durch den Bericht/Antwort eine weitere Prüfung nicht notwendig, sodass der Prüfauftrag in der Bürgerschaftssitzung zurückgezogen wurde.