Die CDU Bürgerschaftsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar das Ergebnis der Überprüfung aller Bürgerschaftsmitglieder, welche durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen vorgenommen wurde, auswertet. Ein entsprechender Antrag wurde für die kommende Bürgerschaftssitzung am 30. Juni 2016 gestellt.
Hintergrund des Antrages ist ein Beschluss der Bürgerschaft vom 30. Oktober 2014, durch den eine Überprüfung aller Bürgerschaftsmitglieder bei der Behörde des Bundesbeauftragten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BstU Berlin) veranlasst wurde. Weiterhin sollte das Präsidium der Bürgerschaft die eingehenden Informationen auswerten und einen Abschlussbericht hierüber für die Bürgerschaft erstellen.
Der entsprechende Abschlussbericht wurde in der Bürgerschaftssitzung am 26. November 2015 durch den 1. stellvertretenden Präsidenten der Bürgerschaft verlesen.
Eine weiteres Schreiben der Stasi-Unterlagenbehörde vom 6. April 2016 wurde in der Bürgerschaftssitzung am 26. Mai 2016 durch den Präsidenten der Bürgerschaft verlesen.
Durch letzteres Schreiben wurde bekannt, dass ein Mitglied der Bürgerschaft im Zeitraum von 1969 bis 1970 und 1981 bis 1983 Inoffizieller Mitarbeiter für Sicherheit und im Zeitraum 1970 bis 1981 Führungs-IM war.
Die CDU Bürgerschaftsfraktion vertritt die Ansicht, dass durch den Beschluss vom 30. Oktober 2014 eine Nachbereitung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zu den vorliegenden Ergebnissen des Abschlussberichtes der Überprüfung aller Bürgerschaftsmitglieder durch die Stasi-Unterlagenbehörde notwendig ist.
„Mit dem Beschluss im Oktober 2014 haben wir festgelegt, dass alle Mitglieder der Bürgerschaft auf eine mögliche Stasitätigkeit überprüft werden sollen. Wenn uns jetzt ein Bericht mit einem Ergebnis vorliegt, dann muss dieses auch durch die Bürgerschaft ausgewertet werden. Wozu haben wir sonst den Beschluss gefasst? “, so Tom Brüggert, stellv. Fraktionsvorsitzender und weiter, „Gerade für die junge Generation ist es weiterhin von hoher Bedeutung, dass über das Wirken der Stasi aufgeklärt wird. Es geht nicht darum Menschen pauschal zu verurteilen, wer aber in einem gewählten Gremium wie der Bürgerschaft aktiv ist und die Interessen der Wismarer Bürger vertritt, der sollte sich wenigstens dazu bekennen, dass er möglicherweise diesen Bürgern in früherer Tätigkeit somit Schaden zugefügt hat.“