Was darf eine Fraktion innerhalb der Bürgerschaft mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln machen, genau diese Frage steht seit einiger Zeit im Raum. Im Gegensatz zu den meisten anderen
Stadt- und Gemeindevertretungen hat die Hansestadt Wismar keine Richtlinie, die eben genau dies festlegt. Um sowohl Rechtssicherheit zu schaffen, als auch für einen sparsamen Umgang mit
Steuergeldern zu sorgen, beauftragte die Bürgerschaft auf Antrag der CDU, die Verwaltung mit der Erstellung einer Richtlinie bis Mai 2015, welche im Rechnungsprüfungsausschuss detailliert
behandelt werden soll.