Auf der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wurden die Kriterien zur Ausweisung der Windenergieeignungsgebiete festgelegt. Die CDU Mitglieder der Verbandsversammlung stellten dabei einen gemeinsamen Änderungsantrag, welcher beabsichtigte, ein dynamisches Abstandskriterium nach der Regel der 10-fachen Anlagenhöhe einzuführen. Einen ähnlichen Antrag stellte die CDU Fraktion der Wismarer Bürgerschaft bereits Ende 2014, dieser wurde leider nur in den Bauausschuss verwiesen. Beim Ausbau der Windkraft spielt die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Heutige Anlagen übersteigen teilweise die Höhe von 200m und stehen teilweise in weniger als 1000m Abstand zur Wohnbebauung. Optische und vorallem akustische Beeinträchtigungen können zu gesundheitlichen Problemen führen. Durch den dynamischen Abstand von 10x der Gesamthöhe der Anlage wäre ein guter Kompromiss zwischen menschlichem Interessenschutz und zwingender Privilegierung der Windkraft gefunden.
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