Entfristung der ausgeweiteten Flächennutzung für Gastronomie und Einzelhandel

Bereits im Mai 2020 wurde der Bürgermeister gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, den Wismarer gastronomischen Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Ziel des interfraktionellen Antrags damals war, diese Möglichkeiten, dort, wo sie rechtlich zulässig sind, unkompliziert einzuräumen. Für die diesbezüglich eingeräumten Sondernutzungen sollten für die Dauer der Einschränkungen wegen der COVID-19 Pandemie keine Gebühren erhoben werden.

In der damaligen Situation gab es eine Reihe von Vorgaben für die Einhaltung von Abständen und Hygienevorschriften für Einzelhändler und Gastronomen. Diese Vorgaben schränkten deren Möglichkeiten ein, Gäste zu empfangen und zu bewirten und Waren auszustellen. Dadurch ergaben sich auch nach den massiven Corona bedingten Einschränkungen der jüngeren Vergangenheit auch weiterhin Nachteile für die genannte Gruppe. Um den Wismarer betroffenen Unternehmen unkompliziert und schnell zu helfen, sollte die oben angeführte Prüfung und Einräumung von zusätzlichen Flächen im öffentlichen Raum erfolgen.

 

Nachdem dieses nun auch in die Tat umgesetzt wurde und mehrfach verlängert wurde, stellen nun einige Fraktionen einen weiterführenden interfraktionellen Antrag in der Bürgerschaftssitzung im Juni. Hierbei wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, inwieweit die derzeit von der Verwaltung angewandte Genehmigungspraxis für eine ausgeweitete Nutzung der Flächen in der Stadt durch die Gastronomie und den Einzelhandel entfristet werden kann. Ziel sollte eine großzügige Lösung sein, die sich möglichst unbürokratisch und ohne langwierige Verwaltungsverfahren umsetzen lässt. Aus Sicht der einreichenden Fraktionen, hat sich die intensive Nutzung der Flächen während der coronabedingten Ausweitung bewährt und sollte nach Möglichkeit verstetigt werden - hoffen wir auf eine positive Rückmeldung der Verwaltung!