Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt Sanierung der Fritz-Reuter-Grundschule

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat auf ihrer Sitzung am 30. März mit Zustimmung der CDU Fraktion ebenfalls die Sanierung der Fritz-Reuter-Grundschule sowie den Hortersatzneubau mit Sporthalle beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch dem damit verbundenen zeitweiligen Umzug der Grundschule und des Reuterhortes in die ehemalige "Kombi 10" in der Schiffbauerpromenade zugestimmt. 

 

Im Vorfeld hatte es insbesondere zu Letzterem eine intensive Diskussion gegeben. Unsere Fraktion hat in diesem Punkt stets versucht, die Probleme und Bedenken der Eltern bezüglich des zeitweiligen Umzuges an den neuen Standort aufzugreifen und zu klären. So hatte die CDU Fraktion zur Sitzung des Kulturausschusses am 6. März und für die darauffolgenden Sitzungen einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt zur Sanierung der Grundschule beantragt. Hier hatten die anwesenden Eltern die Möglichkeit, Fragen und Probleme anzusprechen und sowohl den Ausschussmitgliedern als auch der Verwaltung diese mitzuteilen. Schwerpunkte waren in der Diskussion insbesondere die Schülerbeförderung und die Schulwegsicherung. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung schließlich, offene Fragen in diesem Hinblick bis zur Bürgerschaftssitzung zu klären.

Darüberhinaus hatte unsere Fraktion auch einige Eltern zum Gespräch eingeladen, um weiterhin offen gebliebene Fragen entgegen zu nehmen und zu klären. 

 

Nach abschließender Beratung hatte sich unsere Fraktion letztlich dazu entschlossen, der Sanierung der Fritz-Reuter-Grundschule zuzustimmen, nachdem auch die Verwaltung mitgeteilt hatte, dass beispielsweise die Schülerbeförderung durch den Landkreis NWM zugesichert wurde. 

Ein zeitweiliger Umzug der Grundschule bringt mit Sicherheit für die betroffenen Schüler und Eltern auch immer gewisse Umstellungen mit sich, doch gerade mit Blick auf die Zukunft ist die Sanierung der Fritz-Reuter-Grundschule ein unumgänglicher Schritt. Unsere Fraktion begrüßt daher die Entscheidung der Bürgerschaft.