Verwaltung: "Eine Prüfung der Aufhebung des Denkmalstatus der Alten Malzfabrik Wismaria kann grundsätzlich nur auf Veranlassung des/der Eigentümer erfolgen."

Im April 2014 beschloss die Bürgerschaft eine Prüfung der Aufhebung des Denkmalstatus der Alten Malzfabrik Wismaria, insbesondere um den städtebaulichen Missstand beseitigen zu können. Unsere Fraktion hakte nun noch einmal nach und versuchte das Ergebnis der Prüfung mittels einer Anfrage in Erfahrung zu bringen.  

Wie die Stadtverwaltung nun antwortete, könne eine Prüfung nur durch den Eigentümer veranlasst werden. Im Anschluss daran müsse ein "umfängliches Prüfverfahren" durchlaufen werden, bei dem nachgewiesen werden müsse, dass "eine Sanierung und Nutzung des Gebäudes wirtschaftlich unzumutbar ist oder aber darzulegen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse diese Maßnahme verlangt". 

Der Eigentümer sei durch das Denkmalschutzgesetz M-V grundsätzlich verpflichtet, "das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln". In diesem Zusammenhang habe die Denkmalschutzbehörde den Eigentümer mehrfach kontaktiert, ohne jedoch ein Antwort zu erhalten.